Europäische Beihilfekontrolle und Public Utilities: eine Analyse am Beispiel öffentlicher Vorleistungen für den Luftverkehr

Der Flugdiensteproduzent Ryanair steht seit einiger Zeit im Verdacht europarechtswidrige Beihilfen erhalten zu haben. Vertragliche Vereinbarungen zwischen Ryanair und verschiedenen Flughafenbetreibern waren der Ausgang fur Rechtsstreitigkeiten bezuglich der Gewahrung offentlicher Hilfen an Ryanair. Diese haben die Frage aufgeworfen, ob eine Vorzugsbehandlung Ryanairs bei der Nutzung offentlicher Infrastrukturangebote besteht und folglich eine Wettbewerbsverzerrung konstatiert werden kann. Im vorliegenden Beitrag erfolgen eine Prufung anhand der Kriterien des europaischen Wettbewerbsrechts sowie eine okonomische Beurteilung der gegen den Zuwendungsempfanger (Ryanair) und die Zuwendungsgeber erhobenen Vorwurfe. Die Prufung gelangt zu dem Ergebnis, dass weder aus juristischer noch aus okonomischer Sicht der Beihilfetatbestand bzw. eine Verzerrung des Wettbewerbs auf der Hand liegt. Sollten die staatliche Zuwendungen dennoch fur europarechtswidrig erklart werden, droht dem boomenden Geschaft der Billigflieger der Wegfall einer wichtigen Finanzquelle: Die Zahlungsbereitschaft der offentlichen Hand in Regionen ohne entwickelten Flugverkehr. Dadurch ist zumindest die weitere Entwicklung vielleicht sogar der Fortbestand des Luftverkehrs-Segment der Discount-Carrier in Frage gestellt.