Management von Organspendern und Organempfängern – Hirntoddiagnostik

Zusammenfassung Zum Hirntod wird zwar dialektisch diskutiert – das Konzept ist aber grundsätzlich medizinisch anerkannt. Für Deutschland existiert seit 1997 eine quasi gesetzliche Regelung (Transplantationsgesetz §16): 2 Untersucher, die über eine mehrjährige, intensivmedizinische Erfahrung in der Behandlung von Patienten mit schweren Hirnerkrankungen verfügen und untereinander sowie von jedweder Transplantationsaktivität unabhängig sind, verantworten die Diagnostik unteilbar persönlich. Es ist demnach keine falsch positive Diagnose bekannt geworden. Das Hirntodkonzept – weil erlernbar, anschaulich und zeitgemäß – sollte Bestandteil des Allgemeinwissens sein, auch um bei den Bürgern die Auseinandersetzung mit dem Thema auf Zeiträume vor einer möglichen Herausforderung unter emotionaler Bindung zu verlegen.