BMBF: Die Hightech-Strategie für Deutschland
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DuD • Datenschutz und Datensicherheit 30 (2006) 10 665 Beschlagnahme wurde dem ULD erst nach eigenen aufwandigen Recherchen am 11. September mitgeteilt; den Beschlagnahmebeschluss erhielt das ULD erst weitere zwei Tage spater nach erneuter Nachfrage. Die Beschlagnahme steht offenbar in Zusammenhang mit weiteren Beschlagnahmen bei Betreibern von Anonymisierungsdiensten, deren Ziel es ist, Nutzer von Kinderpornografie im Internet ausfindig zu machen. Der beschlagnahmte Rechner ist Teil eines vom Bundesministerium fur Wirtschaft und Arbeit geforderten Projektes AN.ON – Anonymitat Online. AN.ON ermoglicht Nutzern des World Wide Web, mit Hilfe der Software JAP kostenlos unbeobachtet zu surfen. Es dient – wie vom deutschen Telediensterecht gefordert – der Gewahrleistung des Datenschutzes im unsicheren weltweiten Netz und wird auch von vielen Unternehmen zum Schutz vor Wirtschaftsspionage genutzt. Mehr als fahrlassig ist, dass die Strafverfolger – vielleicht aus schierer Unkenntnis – mit ihrer Beschlagnahme das Internet unsicherer machten, indem sie vorlaufig mit dem ULD-Rechner den einzigen von einer deutschen unabhangigen Behorde betriebenen Mix aus dem Verkehr zogen und dadurch den Schutz vor Netzspionage verhindern. Das ULD hat gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Konstanz Beschwerde eingelegt. AN.ON ist wieder im Netz – bald auch wieder mit einem eigenen ULD-Rechner. Weitere Informationen unter: www.datenschutzzentrum.de.