Nationales Roaming im Rahmen der 5G-Frequenzvergabe

Im Mai 2018 ordnete die Bundesnetzagentur („BNetzA“) die Versteigerung von Frequenzen für Mobilfunknetze der 5. Generation an und gab damit den Startschuss für das Verfahren der 5G-Frequenzvergabe. Nun wird die BNetzA Vergabebedingungen und Versteigerungsregeln festlegen, bevor Anfang 2019 die Versteigerung und Zuteilung der Frequenzen folgen. Im Rahmen der Vergabebedingungen kann die BNetzA detaillierte Frequenznutzungsbestimmungen vorgeben. In Betracht kommt u.a. eine Verpflichtung der künftigen Frequenzzuteilungsinhaber zum nationalen Roaming mit dem Ziel, durch die Netzbetreiber gemeinsam schneller eine größere Flächendeckung mit 5G Netzen zu erreichen. Außerdem könnten Neueinsteiger und regionale Frequenzzuteilungsinhaber ihren Kunden über nationales Roaming eine bundesweite Abdeckung bieten, wodurch regionale Frequenzen aufgewertet und der Markteintritt für Neueinsteiger ermöglicht wird, ihr Anreiz zum zügigen eigenen Netzaufbau aber u.U. verringert wird. Ausdrücklich erwünscht sind Vereinbarungen über nationales Roaming nach dem Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung, wonach „Mobilfunkanbietern für ein nationales Roaming durch entsprechende Änderungen im Telekommunikationsund Kartellrecht Absprachen erlaub[t]“ werden sollen.