Anpassung des Sozialdatenschutzes
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Der Bundesgesetzgeber hat in einer ersten Runde das allgemeine Sozialdatenschutzrecht im Juli 2017 an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Die Anpassung des spezifischen Sozialdatenschutzrechts steht bevor. Der Beitrag untersucht, welcher Anpassungsbedarf besteht, welche Anpassungen bereits erfolgt sind, welche Kritik an diesen Anpassungen berechtigt ist, welche Spielräume der Gesetzgeber hat und wie er diese für die künftigen Anpassungen des spezifischen Sozialdatenschutzrechts nutzen kann.