6. Kapitel: Berufskrankheiten, Begutachtungen

Die Lehre von den beruflichen Erkrankungen ist heute weitgehend durch die Sozivalversicherungsgesetzgebung und durch die Praxis der beruflichen Un­ fallversicherungen gepragt. Das Berufskrankheitenrecht ist mit Einfuhrung der Gesetzgebung uber die berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherungen Ende des vergangenen Jahrhunderts entstanden und weist heute eine knapp 100jahrige Erfahrung auf. Die gesetzgeberische Entwicklung hat zusammen mit der Lehre von den Berufskrankheiten vor allem in der arbeitsmedizinischen Literatur ihren Niederschlag gefunden. Die zahlreichen zu beobachtenden Wandlungen in den Auffassungen uber die beruflich bedingten Gesundheitsschaden lassen sich einerseits auf die tech­ nische Entwicklung in Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft zuruckfuhren, andererseits aber auf neue Erkenntnisse auf dem Gebiete der Pathologie und Pathogenese der Berufskrankheiten.