Der Beitrag diskutiert die kontroversen Ans{\"a}tze ? Verifizierung versus Evaluation/Zertifizierung ? zur Sicherung elektronischer Wahlen mit Wahlger{\"a}ten. Dabei spielt das Urteils des Bundesverfassungsgerichts [BVG099] eine zentrale Rolle. Hierin wird entschieden, dass die Zertifizierung des Wahlger{\"a}tes nicht ausreicht und es werden Verifizierungsfunktionen gefordert, die den W{\"a}hlern die M{\"o}glichkeit geben sich von der Integrit{\"a}t des Wahlergebnisses zu {\"u}berzeugen. Der Beitrag zeigt auf, dass auch mit der Implementierung entsprechender Verifizierungsfunktionen nicht auf Zertifizierung verzichtet werden kann, da an ein Wahlger{\"a}t auch andere Anforderungen wie etwa hinsichtlich des Wahlgeheimnisses gestellt werden. Es wird au{\ss}erdem die Frage diskutiert, warum der Zertifizierung hinsichtlich dieser zus{\"a}tzlichen Anforderungen vertraut werden kann, w{\"a}hrend dies nicht der Fall bei der Integrit{\"a}tsanforderung ist.
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