Die Mißbildungen des Ohres

Eine scharfe Abgrenzung des Gebietes der Misbildungen ist beim Ohre kaum moglich. Je nach der Definition, welche wir fur den Begriff der Misbildung im allgemeinen, geben, ist die Grenze enger oder weiter zu ziehen. Nach der strengsten Definition sind als Misbildungen nur die Anderungen der Form, zu bezeichnen, die auf eine Storung der ersten Bildung zuruckzufuhren, sind, die Misbildung ist ein „Vitium primae formationis“. Da beim menschlichen Embryo die Ausbildung der Teile in bezug auf Form und groberem Bau ungefahr in dem dritten Monat beendet ist, mussen. — wie Marchand ausfuhrt — die „Misbildungen“ demnach auf diese erste Zeit der Entwicklung zuruckgefuhrt Werden. Storungen, welche in einer spateren Embryonalzeit eintreten, in der Zeit in der „wesentlich die innere Vervollkommnung der bereits der Form nach ausgebildeten Organe“ stattfindet, konnen auch starkere Veranderungen zur Folge haben, sogar ganze Teile zum Schwund bringen. „Derartige Storungen bilden die sogenannten fotalen Krankheiten, welche man von den Misbildungen zu trennen hat“ (Marohand). Der teratogenetische Terminationspunkt fur die Misbildungen ware nach dieser Definition in den 3. Embryonalmonat zu legen. Beim Ohre musten wir auch zahlreiche angeborene Veranderungen, besonders alle diejenigen der Ohrmuschel, die in der „sekundaren Entwicklungsperiode“ (His) entstehen, von den Misbildungen ausschliesen und zu den Residuen rechnen. — Eine weitere Definition versteht unter Misbildungen alle wahrend der fotalen Entwicklung uberhaupt zustandegekommenen, also angeborenen Veranderungen.