Analyse und Beurteilung der Veränderungen des PEPP-Systems durch den Entgeltkatalog 2015

Ziel: Durch den Entgeltkatalog 2015 unterliegt das PEPP-System durch die formelle Aufgabe der Entgeltermittlung mittels Vergutungsstufen einer grundlegenden Neugestaltung. Jeder Berechnungstag wird nun mit gleichbleibenden Tagesentgelten vergutet, welche aber je nach Anzahl der Gesamtberechnungstage des Falls variieren. Die Neuerungen sollen in diesem Beitrag im Hinblick auf deren Anreize bezuglich Verweildauerverkurzungen, auf die Leistungsmengenstruktur und auf systematische Konsistenz untersucht werden. Methodik: Unter der Annahme eines rein okonomisch orientierten Leistungserbringers werden Aussagen uber die okonomisch optimale Anzahl zu erbringender Behandlungstage, deren Erreichung durch das System angereizt wird, getroffen. Dafur wird aus der neuen Entgeltsystematik eine Erlosfunktion abgeleitet. Da eine Ermittlung der Grenzerlosfunktion nicht moglich ist, wird die Differenz der Erlose 2 aufeinanderfolgender Behandlungstage berechnet. Auf Basis der ermittelten erzielbaren Erlose pro zusatzlichem Behandlungstag lassen sich zudem Aussagen uber eine konsistente Ausgestaltung des neuen Systems treffen. Ergebnisse: Der Verlauf der erzielbaren Erlose pro zusatzlich erbrachtem Behandlungstag lasst sich in einen degressiven und einen konstanten Bereich unterteilen. Der degressive Bereich endet bereits in einer fruhen Behandlungsphase, sodass fur einen Grosteil der Falle nur der konstante Bereich relevant sein durfte. Liegen oder fallen die Tageskosten unter die zusatzlich erzielbaren Erlose pro Tag des konstanten Bereichs ist eine unbeschrankte Anzahl an erbrachten Behandlungstagen optimal. Daruber hinaus ergibt sich aus den Modifikationen eine komplexere Struktur der Leistungsmenge. Auffallig ist zudem bei der Betrachtung des Verlaufs der zusatzlich erzielbaren Erlose pro Tag der fur viele PEPP gegebene sprunghafte Anstieg beim Ubergang vom degressiven zum konstanten Bereich, welcher vor dem Hintergrund degressiver Tageskosten bei psychiatrischen und psychosomatischen Behandlungen im Widerspruch zu einer kostenorientierten Entgeltermittlung steht. Schlussfolgerung: Durch die neuerliche Reform wird die degressive Entgeltermittlung entsprechend der Kritik der vorherigen Ausgestaltung zum Teil zuruckgenommen. Gleichzeitig durfte sich aber auch der Druck auf Behandlungszeiten verringern. Bezuglich der Systemkonsistenz und der Transparenz der Leistungsmengenstruktur, welche fur die Mengenentwicklungsforschung und das Krankenhausmanagements von Bedeutung ist, sind die Neuerungen auch kritisch zu diskutieren.