Konsensusgespräch Machern – Kriterien für eine sachgerechte Verordnung von Trinknahrungen

Zusammenfassung Ziel: Die bestehenden Hürden für eine sachgerechte Verordnung und Erstattung von Trinknahrungen zu diskutieren. Ausführung: Experten aus relevanten Disziplinen diskutierten unterschiedliche Aspekte dieser aktuellen Fragestellung. Schlussfolgerung: Es herrscht Einvernehmen über die Notwendigkeit von Trinknahrungen in der ambulanten Patientenversorgung. Die Verordnung und Erstattung von Trinknahrungen im ambulanten Bereich wird erschwert durch: Das Fehlen einer einheitlichen Diagnose der Verordnungsbegründung der krankheitsbedingten Mangelernährung. Die Tatsache, dass Trinknahrungen rechtlich wie Medikamente behandelt werden, pharmakologisch jedoch keine Medikamente sind und dennoch in das Arzneimittelbudget des Arztes eingerechnet werden. Die Zielparameter für eine ambulante Ernährungstherapie nicht konsensuell festgelegt sind. Lösungsansätze bieten neue Bewertungskriterien. Diskutiert wurden hier insbesondere die Möglichkeiten der nachvollziehbaren Diagnose eines therapiebedürftigen Ernährungszustands, eine systematische Überprüfung von Indikation und Nutzen von Trinknahrungen sowie eine kontinuierliche Dokumentation über deren Zweckbestimmung und Verwendung, die sich an geeigneten Outcomeparametern orientiert sowie die Grenze zwischen erstattungsfähiger Therapie und selbst bezahlter Wunschbehandlung bestimmen kann.