Rechtliche Anforderungen an die Aufbewahrung von Vorratsdaten

ZusammenfassungDie Aufbewahrung von Vorratsdaten ist in § 113a Abs. 10 TKG nur sehr kursorisch geregelt. Die dort genannten Anforderungen genügen nach Überzeugung der Autoren nicht der Schutzpflicht des Staates für die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen. Um die Verhältnismäßigkeit der Umsetzungsregelungen zur Vorratsspeicherung zu gewährleisten, seien die in § 113a Abs. 10 TKG genannten abstrakten Anforderungen an die Aufbewahrung der Daten entweder verfassungskonform so zu interpretieren, dass sie dem gebotenen Schutz entsprechen, oder vom Gesetzgeber in einer Überarbeitung des Wortlauts in diesem Sinn zu konkretisieren. Der Beitrag untersucht die verfassungsrechtlich gebotenen Schutzmaßnahmen im Einzelnen.