Das Bundesverfassungsgericht und die Vorratsdatenspeicherung in Europa

ZusammenfassungDas Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 2. März 2010 die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. Da diese Regelungen zu weiten Teilen eine Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG darstellen, hat das Bundesverfassungsgericht damit indirekt auch Maßstäbe für die Vorratsdatenspeicherung in Europa gesetzt. Der Beitrag untersucht die Bezüge dieses Urteils zur europäischen Ebene und die möglichen Auswirkungen auf diese.