Voraussetzungen und Gestaltungsgrundsätze 'ordnungsmäßig wirkender Systeme'
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Die Forderung nach der „Ordnungsmasigkeit“ von Buro-Systemen ergibt sich aus der betrieblich notigen Prufbarkeit von Entscheidungs-, Verwaltungs- und Informationsablaufen sowie aus den gesetzlichen Bestimmungen. Systeme auf der Basis nicht-numerischer Daten, wie sie z.B. Textverarbeitungssysteme darstellen, sind durch die bisherige Gesetzgebung kaum berucksichtigt. Der Autor formuliert Grundsatze ordnungsmasig wirkender Systeme hinsichtlich der Buchfuhrung, des Datenschutzes, der Akten- bzw. Dateifuhrung, und weist auf die Bedeutung .der Aktenvollstandigkeit, Rechtsverbindlichkeit, Rechtswirksamkeit, Aktenwahrheit und Verfugbarkeit/Lesbarkeit gerade im Bereich der nicht-numerischen Textverarbeitung hin.