BfDI Peter Schaar: Die Europäische Datenschutz reform muss zügig abgeschlossen werden
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hält die Vorschläge des Innenausschusses des Europäischen Parlaments1 vom 21.10.2013 für ein wichtiges Signal. Die Reform des europäischen Datenschutzrechts wird damit einen entscheidenden Schritt vorangebracht. Schaar: „Ich hoffe, dass die im Rat vertretenen Regierungen der 28 EU-Mitgliedstaaten dies als Chance begreifen, die Datenschutzreform zügig zu beschließen. Die Bundeskanzlerin sollte das Gelingen der Reform zur Chefsache machen!“ Die Vorschläge des Innenausschusses des Europäischen Parlaments enthalten nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten eine Reihe von positiven Elementen, die sich vor allem von den inzwischen im Rat diskutierten Vorschlägen abheben: Datenübermittlungen an ausländische Behörden und Gerichte sollen nur noch auf der Basis von Rechtshilfeabkommen oder internationalen Vereinbarungen bei voller Transparenz gegenüber den Datenschutzbehörden erlaubt sein. Damit würde der Datenschutz beispielsweise gegenüber ausländischen Geheimdiensten deutlich gestärkt. Die Einwilligung soll als Ausdruck des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung weiterhin eine zentrale Rolle bei der Verarbeitung personenbezogener Daten spielen. Anders als im Rat diskutiert, soll nur eine ausdrücklich erteilte Einwilligung wirksam sein. Der Zugang zu Dienstleistungen oder die Durchführung von Verträgen sollen nicht davon abhängig gemacht werden dürfen, dass die Betroffenen in eine Datenverarbeitung zu ganz anderen Zwecken einwilligen. Die Betroffenen sollen ihre Rechte leichter wahrnehmen können, indem sie auf einfache und standardisierte Art über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden. Jeder soll grundsätzlich das Recht bekommen, einer Profilbildung, bei der seine Persönlichkeit durch automatisierte Datenverarbeitung bewertet wird, widersprechen zu können. Guter Datenschutz muss auch durch wirksame Sanktionen unterstützt werden. Der Innenausschuss schlägt ein differenziertes Sanktionssystem vor, mit dem auf unbedeutende, geringfügige Verstöße ebenso angemessen reagiert werden kann, wie auf schwerwiegende Verstöße, bei denen eine Geldbuße von bis zu fünf Prozent des jährlichen Umsatzes vorgesehen werden kann. Der Innenausschuss hält an der verpflichtenden Bestellung behördlicher und betrieblicher Datenschutzbeauftragter fest; eine Praxis, mit der Deutschland sehr gute Erfahrungen gemacht hat. Alle Unternehmen, deren Datenverarbeitung besondere Risiken hervorruft, sollen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen.