Pränatalmedizin – Anspruch und Wirklichkeit

Legalität und Ethik sind – insbesondere unter dem zunehmenden Druck des Haftungsrechtes – im Bereich der Pränatalmedizin nicht mehr deckungsgleich. Ob die Präimplantationsdiagnostik (PID) zugelassen werden soll, wird mittlerweile im politischen Raum Europas heftig diskutiert. Der Interessenkonflikt wird durch die Interessen der betroffenen Paare, den in Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankerten anerkannten Status des Embryos und den daraus abgeleiteten Lebensschutz «von Anfang an» bestimmt. Die Fortschritte der Pränatalmedizin wecken kontinuierliche Ansprüche und verschieben die Wirklichkeit der Medizin. Daher ist auch im Bereich der PID eine klare ethische Lösung des Konflikts nur über den Verzicht auf eine Schwangerschaft, die Adoption eines Kindes oder das bewusste Eingehen des Wiederholungsrisikos mit Annahme eines kranken Kindes möglich. Der Gesetzgeber ist gefordert, durch klare Rahmenbedingungen jedem möglichen Dammbruch entgegenzuwirken. Nimmt man die gesellschaftliche und medizinische Wirklichkeit zur Kenntnis und bejaht für bestimmte Fallkonstellationen eine Analogie von Pränataldiagnostik (PND) zu PID, dann ist die PID durch den Gesetzgeber nur dann strafrechtlich zu verbieten, wenn auch eine «Schwangerschaft auf Probe» expressis verbis als ein Verstoss gegen §218a Abs. 2 geahndet würde.