Merkel: Acht-Punkte-Programm für einen europäischen und internationalen Datenschutz

1) Aufhebung von Verwaltungsvereinbarungen Die Bundesregierung strebt in bilateralen Verhandlungen an, die Verwaltungsvereinbarungen von 1968/1969 mit den USA, Großbritannien und Frankreich aufzuheben. Die Bundesregierung werde darauf drängen, dass die Verhandlungen „schnellstmöglich“ abgeschlossen werden. Die Verwaltungsvereinbarungen aus den Jahren 1968/1969 bezüglich Artikel 10 des Grundgesetzes zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien vom 28. Oktober 1968, mit Frankreich vom Herbst 1969 sowie entsprechend mit den USA gelten bis heute. Es geht darin um die Überwachung des Brief-, Postoder Fernmeldeverkehrs in Deutschland.