Es hat sich gezeigt, dass Patienten mit Zwangserkrankungen im Durchschnitt erst 7–10 Jahre nach Krankheitsbeginn professionelle Hilfe in Anspruch nehmen [1, 2]. Bei diesen Patienten liegt zu diesem Zeitpunkt meist eine starke Chronifizierung der Erkrankung mit einhergehenden – zum Teil schweren – somatischen und sozialmedizinisch relevanten Folgen vor [3]. Sie zählen damit zu den in der S3-Leitlinie für Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen [4] definierten „severe mental illness people“, d. h. schwer psychisch erkrankte Menschen, die einen komplexen Hilfebedarf bzgl. ihrer psychischen Gesundheit haben. Das hier vorgestellte integrative, stationsambulante Versorgungsmodell stellt einen Versuch dar, für Menschen mit schweren und chronifizierten, oft als therapieresistent beschriebenen Krankheitsverläufen einer Zwangsstörung ein an deren spezifischen Bedürfnissen und Erfordernissen ausgerichtetes Behandlungsangebot zu unterbreiten.
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