Der Amtsarzt – vom staatlichen Medizinalbeamten zum bürgernahen kommunalen Fachdienst
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Kindeswohlgefährdung, Schimmelpilzbefall in Klassenzimmern, Trinkwasserkontaminationen, Versorgung psychisch Kranker und Obdachloser, nosokomiale Infektionen, Frühpensionierung von Beamten, Schweinegrippe – bei all diesen (kommunal-) politischen und medialen Themenwird nach dem Amtsarzt gerufen. In krassem Gegensatz zu diesem offensichtlich umfassenden Auftrag im Bereich der Bevölkerungsgesundheit, der „öffentlichen Gesundheit“, steht die wirkliche Kenntnis der Bevölkerung und der politischen Entscheidungsträger über die tatsächlichen Aufgaben des kommunalen Gesundheitsdienstes. Norbert Schmacke nannte seine Bestandsaufnahme für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) bzw. den Amtsarzt „Gestatten, Dr. Unbekannt“ [1].
[1] J. Leidel. Engagiert für die Gesundheit der Bevölkerung ? der Öffentliche Gesundheitsdienst , 2009, Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz.