Lizenzierung nach M2Trade, Take five und Reifen Progressiv
暂无分享,去创建一个
Wie eingeräumte Nutzungsrechte mit dem eigentlichen Lizenzvertrag verknüpft sind, wie sie in einer Kette von Lizenznehmern übertragen und erhalten werden, ob sie insolvenzfest sind etc. sind Fragen im Urheberrecht, die dogmatische Grundlagen der Lizenz betreffen. Neben dem Urteil des EuGH zu gebrauchter Software werfen vor allem die Urteile des BGH in Sachen Take five und M2Trade erhebliche Probleme auf und haben auf den ersten Blick den Trend zu einer gewissen Verdinglichung der Lizenzen verstärkt. Abgesehen von damit aufgeworfenen grundlegenden dogmatischen Fragen haben die Entscheidungen des BGH auch noch nicht vollständig absehbare Auswirkungen auf die Gestaltung von Lizenzverträgen. Im Folgenden sollen nach einer kurzen Einleitung (I.) und Darstellung der Entscheidungen des BGH (II.) diese einer kritischen Würdigung unterzogen werden, insbesondere die tragenden Gründe (III.). Darüber hinaus sollen Lösungsvorschläge für die praktische Gestaltung von Lizenzierungsfragen nach dem derzeitigen Rechtsstand gewürdigt werden (IV.). Ein besonderer Akzent liegt auf bislang eher wenig behandelten Fragen der Querbezüge zum Konzernrecht und zum Kollisionsrecht. Der Beitrag geht zurück auf einen Vortrag des Verf. auf der Jahrestagung der DGRI, der auch im Jahresband abgedruckt wird.