Kontinuität oder Innovation?
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Die Datenschutz-Grundverordnung etabliert kein einheitliches Datenschutzrecht in der Europäischen Union, sondern eine Ko-Regulierung des Datenschutzes durch Union und Mitgliedstaaten. Der Beitrag untersucht, welche Spielräume die Verordnung den Gesetzgebern in Bund und Ländern zur Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzrechts gibt, und prüft, wie diese ihre Spielräume nutzen.