Beweiswert elektronischer Signaturen
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In einer Simulationsstudie Rechtspflege wurde untersucht, welchen Beweiswert elektronisch signierte Dokumente haben konnen. Nach geltendem Recht konnen sie durch das Gericht nur im Rahmen des Augenscheinbeweises oder durch Sachverstandigenbeweis berucksichtigt werden. Daher bleiben Defizite gegenuber der Beweisfunktion von Papier-Urkunden bestehen. Es werden Anforderungen zur Verbesserung des Beweiswertes aufgezeigt. Es ist zu untersuchen, ob und wie ein elektronischer Urkundsbeweis gesetzlich geregelt werden kann.1
[1] Volker Hammer,et al. Die Verletzlichkeit der "Informationsgesellschaft" , 1990 .
[2] Volker Hammer,et al. Digitalisierung der Grundrechte , 1990 .
[3] Albrecht Beutelspacher,et al. Chipkarten als Sicherheitswerkzeug , 1991 .