Handy-Tracking als Maßnahme zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie

Die Welt befindet sich momentan aufgrund der CoronaPandemie (auch COVID-19 genannt) in einer außerordentlichen Lage. In der Schweiz erließ der Bundesrat deshalb die Verordnung 2 über die Maßnahme zur Bekämpfung des COVID-19. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) der Schweiz eröffnete am 19. März 2020, dass als nächster Schritt geprüft werde, ob sich mittels Handydaten herausfinden lässt, ob und wo sich Menschen zu nahekommen. Das Handy-Tracking ist in einigen Ländern – wie China, Südkorea, Italien, Österreich und Israel – schon Realität. In China werden Handys in Echtzeit geortet, um Bewegungsprofile zu erstellen und Infektionsketten zurückzuverfolgen, während in Südkorea auf einer Livekarte verzeichnet wird, wo sich infizierte Personen aufhalten. Es stellt sich jedoch die Frage, welche datenschutzrechtlichen Voraussetzungen bei der Einführung des Handy-Trackings zu beachten sind.