Rechtsgrundlagen zur Rasterfahndung - Einführung und Auszüge aus den einschlägigen Gesetzen
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Vor dem Hintergrund der terroristischen Anschläge vom 11. September 2001 und der potentiellen Bedrohung durch weitere terroristische Aktivitäten ist die Rasterfahndung wieder in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt worden. Rasterfahndung als systematische Methode wurde in den sechziger Jahren vom BKA entwickelt und in den siebziger Jahren vor allem zur Bekämpfung des RAF-Terrorismus verwendet. Genutzt werden zur Rasterfahndung die Datenbestände öffentlicher und nicht-öffentlicher Stellen, die gegeneinander abgeglichen werden. Aufgrund der verfassungsrechtlich verankerten Trennung der gesetzgeberischen Zuständigkeiten für den Bereich der Strafverfolgung (Bund) einerseits und der präventivpolizeilichen Ordnungsund Sicherheitsaufgaben zur Verhütung möglicher künftiger Straftaten anderseits (Länder), unterliegen die Rechtsgrundlagen für die Rasterfahndung einer gewissen Rechtszersplitterung. Einige wichtige Rechtsgrundlagen der Rasterfahndung werden nachstehend aufgeführt, weitere sind online verfügbar.