Föderalismusreform und Umweltrecht*
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Der Beitrag befasst sich mit der Entwicklung, der Lage und den möglichen Veränderungen des deutschen Föderalismus im Hinblick auf das Umweltrecht. Die bisher in der Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung geäußerten Vorschläge können nur teilweise überzeugen. Zu empfehlen ist insbesondere ein einheitlicher Kompetenztitel des Bundes für den Umweltschutz im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung. Allgemein sollten die Rahmengesetzgebung und die Grundsatzgesetzgebung ebenso entfallen wie die Möglichkeit des Bundes, gemäß Art. 84 Abs. 1 GG künftig weiter die Einrichtung und das Verwaltungsverfahren der Landesbehörden zu regeln. Im Übrigen erscheint die Beteiligung der Länder an der europäischen Gesetzgebung reformbedürftig.