III. Der mercennarius und die Lohnarbeit
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Wenn in den letzten Jahren die freie Lohnarbeit in Rom untersucht wurde, rückte stets der Ausdruck mercennarius als Terminus für den Lohnarbeiter ins Blickfeld). Meist blieb aber unklar, worin denn die Eigenart des mercennarius bestand. Kaum Beachtung wurde dem Problem geschenkt, ob und wie sich der mercennarius von anderen Lohnarbeitern unterschied. Angesichts der feinen Nuancierungen in den römischen Berufsbezeichnungen müßten wir doch eigentlich signifikante Differenzierungen vermuten. Da die juristischen Belege einen schönen Teil des einschlägigen Quellenmaterials ausmachen, ist es sinnvoll, sie im Kontext mit den literarischen Zeugnissen noch einmal durchzugehen. Besonderen Reiz hat dabei die Frage, ob uns die römischen Juristen nicht doch mehr Informationen liefern, als bislang angenommen wurde. Soziale und rechtliche Konturen könnten sich so