The legal and market aspects of electronic signatures

Artikel 12 der EG-Richtlinie zu elektronischen Signaturen verpflichtet die Europäische Kommission, die „Durchführung dieser Richtlinie“ im Rahmen eines Berichts zu prüfen. Der folgende Beitrag beinhaltet eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Studie, welche zwischen März und Oktober 2003 von dem fünfköpfigen Autorenteam im Auftrag der Europäischen Kommission (Service Contract Nr. C 28.400) erstellt wurde.