Selbsttragende Ziegelflachstürze mit unvermörtelten Stoßfugen in der Übermauerung

Mauerwerk mit unvermortelten Stosfugen ist seit vielen Jahren die uberwiegend verwendete Bauweise in Deutschland. Im Bereich von Flachsturz-Ubermauerungen war bisher jedoch die Vermortelung der Stosfugen vorgeschrieben. Eine neue bauaufsichtliche Zulassung ermoglicht erstmals die Ausfuhrung von nichttragenden Flachsturz-Ubermauerungen mit grosformatigen Ziegeln ohne Stosfugenvermortelung. Der folgende Beitrag erlautert die wichtigsten Anwendungsregeln dieser Zulassung (© 2009 WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Weinheim)