PERSONENBEFOERDERUNG MIT FAHRZEUGEN

In der Oeffentlichkeit und bei Kraftfahrzeugfuehrern herrscht weitgehend Unklarheit darueber, wieviele Personen in einem Fahrzeug befoerdert werden duerfen, ob Personenmitnahme ueberhaupt zulaessig ist und welche Fuehrerscheinvoraussetzungen erfuellt sein muessen. Die hierfuer massgebenden Bestimmungen der Strassen-Verkehrs-Zulassungsordnung werden fuer die Personenbefoerderung in Kraftomnibussen, Personenkraftwagen, Kleinomnibussen, Kombi-Fahrzeugen und motorisierte Zweiradfahrzeuge aufgezaehlt. Dabei wird auch an die Schutzhelmpflicht erinnert, die fuer Mitfahrer auf Kraftraedern zu beachten ist, ebenso an die Gurtanlegepflicht der Mitfahrer.