Ermittlung der notwendigen Aufstelllaengen fuer Leitschienen in Kurvenbereichen unter Beruecksichtigung der typischen Auslaufbewegung unterschiedlicher Fahrzeuge
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Die statistischen Untersuchungen der 12.164 Abkommensunfaelle in Oesterreich in den Jahren 2000 bis 2002 mit schweren oder toedlichen Verletzungen zeigen bei den Unfaellen "Abkommen rechts in Linkskurve" und "Abkommen links in Rechtskurve" ein erhoehtes Risiko. Das Risiko fuer eine toedliche Verletzung ist bei Abkommensunfaellen auf der Geraden erhoeht, fuer eine schwere Verletzung in der Kurvenaussenseite. Fuer die Auswahl von Realunfaellen fuer eine genaue Unfallanalyse war die Qualitaet der verfuegbaren Daten ausschlaggebend. Es wurden 42 beziehungsweise 15 Prozent aller toedlichen Alleinunfaelle in Oesterreich im Jahr 2003 untersucht. Bei 72 Prozent aller toedlichen Alleinunfaelle waren Pkw beteiligt. Fuer die Untersuchung wurden folgende Parameter herangezogen: Unfalltyp, Fahrzeug, Strasse, Fahrbahnbelag, Strassenzustand, Lichtverhaeltnisse, Risikoobjekte im Strassenraum, Verletzungsgrund, Fahrzeuginsassen, Risikofaktoren, Entfernung zwischen Reaktion und Abkommen von der Fahrbahn, Ermittlung aus Spurzeichnung beziehungsweise Zeugenaussagen, Geschwindigkeit im Reaktionspunkt, Geschwindigkeit beim Abkommen, Ueberfahren des Randstreifens, Geschwindigkeitsrichtung beim Abkommen, Fahrzeugrichtung beim Abkommen, Winkel in Bezug auf Randstreifen beziehungsweise Tangente, Anprallgeschwindigkeit beziehungsweise Geschwindigkeit bei Ueberschlagsbeginn, Weg von Beginn des Abkommens von der Strasse bis zum Anprall beziehungsweise Beginn des Fahrzeugueberschlags, Normalabstand zwischen Objekt und Strassenrand. Die Detailuntersuchungen lassen die Festlegung von folgenden zwei Abkommensunfallkategorien zu: 1. Abkommen ohne vorausgehendes Manoever und 2. Abkommen mit vorausgehenden Aktionen. Abkommensunfaelle ohne vorausgehende Aktion stellen den Hauptanteil an den Abkommensunfaellen auf der Geraden dar. Diese Unfaelle lassen sich vor allem den Kategorien Unaufmerksamkeit, Ablenkung, Ermuedung oder Alkohol zuordnen. Kennzeichnend fuer Abkommensunfaelle ohne vorausgehende Aktion ist der relativ geringe Abkommenswinkel. Abkommensunfaelle mit vorausgehenden Aktionen sind dadurch gekennzeichnet, dass sich bis zum Abkommen ein Gierwinkel aufbaut, das heisst, der Abkommenswinkel und der Geschwindigkeitswinkel sind nicht gleich. Die mittlere Abkommensgeschwindigkeit liegt bei beiden Kategorien bei rund 85 Stundenkilometern. Die mittlere Ausgangsgeschwindigkeit bei "Abkommen mit vorausgehendem Manoever" liegt bei knapp unter 100 Stundenkilometern. Die mittlere Anprallgeschwindigkeit liegt bei beiden Kategorien bei knapp unter 70 Stundenkilometern. Das haeufigste Kollisionsobjekt war ein Baum, gefolgt von einer fallenden Boeschung, einer steigenden Boeschung und der Leitschienenrampe. Der Grossteil der toedlichen Unfaelle ereignete sich bei einem Anprall an ein Objekt, dessen seitlicher Abstand kleiner als sechs Meter war. Abschliessend werden Ueberlegungen fuer die Vermeidung von Abkommensunfaellen angestellt, speziell fuer die Dimensionierung der Sicherheitszone und die notwendige Aufstelllaenge von Sicherheitseinrichtungen. (KfV/A)