Externe Qualitätssicherung in der Anästhesie

Maßnahmen zur Sicherung der anästhesiologischen Qualität wurden seitens der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) seit deren Bestehen regelmäßig durch Empfehlungen und Entschließungen inauguriert und gefördert. Während dies in der Vergangenheit vor allem den Bereich Strukturund Prozeßqualität betraf. ist mit dem Inkrafttreten des neuen Sozialgesetzbuches V (vom 1.1.1993) nunmehr auch die Notwendigkeit der externen Qualitätssicherung gegeben. In diesem Gesetzeswerk ist vor allem in 8 137 niedergelegt. daß sich Krankenhäuser an Maßnahmen der Qualitätssicherung beteiligen müssen. Diese seien so zu gestalten. daß der ,.externeu Vergleich der medizinischen Leistung möglich wird. Während im Kontext des $137 die Ärztekammer (bzw. die Landesärztekammern) mit der Umsetzung beauftragt sind. gibt der 6112 auch den Krankenkassen das Recht, Instrumente der vergleichenden Qualitätssicherung zu etablieren.