Grenzen ärztlicher Behandlungspflicht bei schwerstgeschädigten Neugeborenen : 1. Einbecker Workshop der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht 27.-29. Juni 1986
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Im Fruhsommer 1986 trafen sich - auf Einladung der Deutschen Gesellschaft fur Medizinrecht (DGMR) - in Einbeck Arzte, Juri sten und Ethiker, um das schwierige und auch in unserer Zeit ausserst heikle Thema des Therapieabbruchs beim schwerstgescha digten Neugeborenen gemeinsam zu bearbeiten. In einer Zeit, in der viel von, Sterbehilfe' am Ende des Lebens die Rede ist, vergisst man nur allzu leicht die schwere Aufgabe des Arz tes,, Leidhilfe' nach der Geburt eines Kindes zu leisten, das an schwersten, nicht behebbaren korperlichen Defekten leidet. Ziel der Tagung war es nicht nur, den Wissensstand und das gegen seitige Verstandnis der Teilnehmer zu erweitern, sondern Empfeh lungen zu erarbeiten, um den Arzten Entscheidungshilfen zu geben und um zu mehr Rechtssicherheit zu gelangen. Zu Beginn legten Fachreferate die medizinischen, juristischen und ethischen Fakten und Parameter fur die Diskussion und die Defi nition der Grenzen der arztlichen Behandlungspflicht dar. Die ent sprechenden Krankheitsbilder wurden aus perinatologischer, neo nato logischer, padiatrischer und kinderchirurgischer Sicht darge stellt, die Schwierigkeiten der Diagnostik und Prognose entspre chender Leiden im Einzelfall verdeutlicht und therapeutische Moglichkeiten aufgezeigt. Die rechtlichen und moraltheologischen Ausfuhrungen zeigten den Arzten ihren Ermessensraum bei der Entscheidung, eine Therapie zu beginnen, zu unterlassen oder eine begonnene Behandlung abzubrechen. In diesem Zusammenhang kommt auch der schwierigen juristischen Frage, ob und in wel chem Umfang die Eltern in den Entscheidungsprozess miteinzube ziehen sind, erhebliche Bedeutung zu. Eine ausfuhrliche interdisziplinare Diskussion der gesamten Pro blematik unter intensiver Mitarbeit aller Beteiligten schloss sich