Prüfung der Standorteignung für Windenergieanlagen: Ein pragmatischer Ansatz

Die baurechtlichen Anforderungen an Windenergieanlagen (WEA) in Deutschland verlangen eine Prüfung der Standorteignung für sowohl neue WEA als auch bestehende, benachbarte WEA. Unter Verwendung der bisherigen Verfahren ist es nicht möglich, die Prüfung der Standorteignung für alle WEA durchzuführen, wenn der Windpark aus WEA verschiedener Hersteller besteht. Um die Standorteignung für die bestehenden WEA dennoch zu gewährleisten und den Anforderungen der Behörden Genüge zu tun, werden die neuen WEA zunehmend mit reduzierter Leistung betrieben. Dieser Beitrag stellt eine Erweiterung des bisherigen Verfahrens für die Standorteignung nach DIBt 2012 vor. Aufwändige Lastberechnungen durch die Hersteller können vermieden werden. Das Verfahren kann neben den Herstellern auch durch Dritte angewandt werden, was beispielswiese die Prüfung der Standorteignung durch unabhängige Sachverständige erlaubt.