Datenschutz im Internet
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So berechtigt die Forderung nach den Anschlagen vom 11. September war, dass sich solche Mordanschlage auf Tausende unschuldiger Menschen nicht wiederholen durfen, so ungerechtfertigt war die Behauptung, diesem Ziel stunde der Datenschutz im Weg. Bereits zuvor erlaubten die Strafprozessordnung, das erst im Sommer 2001 novellierte Gesetz zu Art. 10 GG und viele weitere Regelungen eine umfassende Uberwachung der Telekommunikation. Im Herbst 2001 haben die beiden Sicherheitspakete sowie die neue Telekommunikationsuberwachungsverordnung die Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten noch starker erweitert. Weitere Uberwachungsbefugnisse sind geplant. Im Sicherheitsbereich scheint es nicht zu viel, sondern zu wenig Datenschutz zu geben.