Aufzeichnung und Übertragung von Lehrveranstaltungen

ZusammenfassungImmer mehr Hochschulen gehen dazu über, Lehrveranstaltungen aufzuzeichnen und den Studierenden oder der Öffentlichkeit zeitgleich oder zeitversetzt zugänglich zu machen. Der Beitrag untersucht am Beispiel der Rechtslage in Hessen die damit verbundenen Eingriffe in Grundrechte der Hochschullehrenden und Studierenden, deren Rechtfertigung durch die Aufgaben der Hochschulen, die Verpflichtungen der Hochschullehrenden, die datenschutz- und urheberrechtliche Bewertung sowie die Möglichkeiten, diese Fragen durch hochschuleigenes Recht zu regeln.