Die vertragsärztliche Versorgung von Patienten mit Demenz im Spiegel von Abrechnungsdaten einer GKV-Kasse

Auf der Basis von vertragsärztlichen Abrechnungsdaten wurde untersucht, wie sich die Inanspruchnahme der vertragsärztlichen Versorgung vom Moment der Diagnose einer Demenz ändert. Untersucht wird insbesondere die Frage, welche Überweisungsmuster zu Gebietsärzten und innerhalb des gebietsärztlichen Sektors identifiziert werden können und welche Leistungen damit verbunden sind. In diese Fall-Kontroll-Studie wurden 1.848 inzidente Demenzpatienten und 7.392 Kontrollen einbezogen, die im Jahre 2004 ≥ 65 Jahre alt und in der Gmünder ErsatzKasse Mitglied waren. Verglichen wurden die Zahl der Kontakte mit Arztpraxen, die Zahl der kontaktierten Arztpraxen nach Fachdisziplinen sowie die Überweisungsbewegungen zwischen den Disziplinen im zweijährigen Zeitraum des Diagnosejahres und des Jahres davor. Deskriptive Statistik und Regressionsanalyse. Die Inanspruchnahme der vertragsärztlichen Versorgung nahm im Diagnosejahr im Vergleich zum Jahr davor um fast 50% zu. Dies betraf in erste Linie die hausärztliche und die neuropsychiatrische Versorgung. Ein Drittel der inzidenten Fälle hatte einen Kontakt mit einem Neuropsychiater im Inzidenzquartal; die Mehrzahl von diesen hatte in den nachfolgenden Quartalen weitere Spezialisten-Kontakte. Die Überweisungsrate stieg insgesamt um 30% im Inzidenzquartal. Die Überweisungen fanden in erster Linie von den Hausärzten zu den Neuropsychiatern und von dort zu den Radiologen statt. Überweisungen zu Untersuchungen der klinischen Chemie fanden kaum statt. Ein Drittel der Patienten hatte Kontakt zu einem Neuropsychiater im Jahr der Diagnosestellung; die meisten davon mehrmalig. Nur eine Minderheit (13,5%) wurde zur Radiologie zwecks Abklärung (imaging) der Demenz überwiesen. Es bestehen erhebliche Diskrepanzen zwischen den Empfehlungen der Leitlinien zur Demenz-Abklärung und den niedrigen Überweisungsraten bzw. den von den Spezialisten erbrachten Leistungen. Leitlinien sollten unter Beteiligung von Vertragsärzten erstellt werden und dabei realisierbare Vorschläge zur Organisation des Leistungsangebots beinhalten.