Umsetzung der Unionsregelungen zum Datenschutz

ZusammenfassungDie abstrakten Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung sind für ihre Umsetzung auf Konkretisierung und Präzisierung angewiesen. Hierfür kommen vor allem die Gesetzgeber der Mitgliedstaaten, die nationalen Aufsichtsbehörden, der Europäische Datenschutzausschuss sowie die alltägliche Praxis in Frage. Der Beitrag untersucht, ob diese ihrer Aufgabe nachgekommen sind und welche Folgen ein Versäumen dieser Aufgabenerfüllung hat.