Neugliederung des Bundesgebietes - oder Kooperation der Bundesländer?

Voraussetzung fur einen funktionierenden demokratischen und sozialen Bundesstaat sind leistungsfahige Lander. Diese Voraussetzung erfullen nicht alle Lander in dem erforderlichen Mas. In den Stadtstaaten und kleineren Landern wirkt die Staatstatigkeit erheblich uber die Landesgrenzen hinaus. Andere Lander haben nicht die fur wichtige Infrastruktur- oder Verwaltungsaufgaben erforderliche Grose. Des Weiteren gibt es Lander, die im Verhaltnis zu den notwendigen Aufgaben uber keine ausreichende originare Finanzausstattung verfugen. Weiter wachsende Transfervolumina im Finanzausgleich, die unterschiedlichen Leistungsfahigkeiten ausgleichen sollen, stellen die Autonomie der Lander zunehmend infrage. Die Neugliederung der Lander ist im Grundgesetz als Option vorgesehen, um diese Defizite des Bundesstaats zu uberwinden. Sowohl ihre Umsetzung als auch ihre Wirkungen sind nur auf langere Sicht realisierbar. Als Vorstufe und teilweise Alternative kann die Kooperation der Lander durch geeignete Regelungen intensiviert und verbessert werden. Der Finanzausgleich sollte so entwickelt werden, dass er diese Wege nicht verhindert. Landerneugliederung und Kooperation der Lander, basierend auf einem raumlichen Orientierungsrahmen, mussen daher ebenso wie die Finanzverfassung als notwendige Bausteine einer Foderalismusreform aufgegriffen werden. Dafur bedarf es einer langerfristig angelegten Strategie der Staatspolitik.