Rechtliche Grundlagen des Bologna-Prozesses und der Lissabon-Strategie. Europaweite Vereinheitlichung der Studienstrukturen und Maßnahmen zur Erleichterung der Anerkennung von Diplomen.

Die Modernisierung der Europaischen Bildungsstrukturen stellt ein zentrales Anliegen des mittlerweile 40 Staaten umfassenden Bologna-Prozesses und der von den europaischen Staats- und Regierungschefs in Lissabon formulierten Strategie dar. Ziel ist es, bis zum Jahre 2010 einen europaischen Hochschulraum zu schaffen und die Mobilitat der Studierenden zu verbessern. Dies soll nicht zuletzt durch die Schaffung eines zweigliedrigen Studiums und einheitlicher akademischer Abschlusse - dem Bakkalaureus und dem darauf aufbauenden Master - innerhalb Europas erreicht werden. Im Zuge der aktuellen Debatte drangt sich jedoch die Frage nach der Rechtsverbindlichkeit der hochschulpolitischen Erklarungen des Bologna- Prozesses sowie der im Rahmen der Lissabon-Strategie erlassenen Akte auf. Nach der hier vertretenen Ansicht handelt es sich dabei lediglich um unverbindliche politische Erklarungen. Daher wird in einem zweiten Schritt gepruft, ob die Europaische Gemeinschaft aufgrund der Vertrage zu einer umfassenden Harmonisierung der europaischen Bildungsstrukturen uberhaupt ermachtigt ware. Der Fokus liegt dabei auf Inhalt, Reichweite und Grenzen der Binnenmarktvorschriften und der Bestimmungen uber den Bildungsbereich. Besonderes Augenmerk gilt in diesem Zusammenhang den bislang von der Gemeinschaft erlassenen Masnahmen zur Verbesserung der beruflichen Anerkennung von Diplomen und Zeugnissen innerhalb der EU. Abschliesend werden die freiwillige Umsetzung der Bologna-Vorgaben in der osterreichischen, aber auch in anderen europaischen Rechtsordnungen beleuchtet und konkrete Optionen fur die Umgestaltung der Hochschulstrukturen, insbesondere fur die derzeit an der Wirtschaftsuniversitat Wien angebotenen Studien aufgezeigt. (Autorenref.)