Zur Physiologie des Formen- und Bewegungssehens II
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ZusammenfassungEine Analyse der optischen Situation, in die man die Biene bei Sehschärfeprüfungen zu bringen pflegt, ergibt, daß die Auflösung einer Abbildung durch das eucone Appositionsauge in erster Linie von der Musterabhebung bestimmt ist. Bei einer Darbietung einzelner Figuren ist die Abhebung, bzw. ihr Verhältnis zur Abhebungsschwelle des Ommatidiums, der einzige begrenzende Faktor. Handelt es sich um die Auflösung äquidistanter Muster, so tritt als zweiter begrenzender Faktor die Winkelöffnung der Ommatidien hinzu, insofern, als nach Unterschreitung der Ommenwinkel durch die Streifenwinkel die Musterauflösung eine unvollkommene wird. In der unvollkommenen Auflösung erscheinen die Konturabstände vergröbert und die Abhebungen vermindert. Es bedarf also einer Erhöhung der Helligkeitsdifferenzen des Musters, um ein unvollkommen auflösbares Muster sichtbar zu machen. Liegt das Kriterium für das Auftreten einer Bildgliederung in einer gerichteten Bewegungsreaktion (als Folge einer Verschiebung des Prüfungsmusters), dann spielt der Öffnungswinkel insofern noch weiter eine begrenzende Rolle, als bei bestimmten Lagen der Abbildung auf dem Augenraster und bestimmten Verhältnissen von Streifenwinkel und Ommenwinkel (1∶1 und 1∶3) keine gerichteten Bewegungsphänomene auftreten können, und bei anderen Lagen und anderen Winkelverhältnissen mit sehr komplexen Bewegungserscheinungen zu rechnen ist, d. h. mit rückläufigen und unter Umständen widersprechenden Bewegungsrichtungen innerhalb der Abbildung. Da unter diesen Umständen nicht nur die Bewegungsrichtung, sondern auch die Bewegungsgeschwindigkeit stark verändert wird, tritt als weiterer die Reaktion begrenzender Faktor die Geschwindigkeit der Musterverschiebung oder die Flimmerschwelle auf. Die bisher veröffentlichten Ergebnisse von Sehschärfeprüfungen an der Biene sind geeignet, diese Überlegungen zu stützen; in sämtlichen Untersuchungen hat im Grenzfall unvollkommene Musterauflösung vorgelegen.